

Nahrungsergänzungsmittel. Für Sportler. Zur Ausübung von Kraft- und Schnellkraftsportarten. Instantpulver zur Herstellung eines Getränkes mit Adenosintriphosphat (ATP), Kreatin, freien Aminosäuren, Koffein, Pflanzenextrakten, Vitamin B6 und Mineralstoffen. Mit Süßungsmitteln. Kirsch-Wassermelonen Geschmack.
_x000D_1 Portion pro Tag; vor dem Training. Für den Zeitraum von 6 Wochen. Anschließend 2-4 Wochen Pause einlegen.
_x000D_375 g = 30 Portionen
_x000D_Kühl, trocken und dunkel lagern
_x000D_ATP Boost ist der ultimative MICRO PRE-WORKOUT BOOSTER zur Auffüllung der Adenosintriphosphtspeicher in der Muskulatur. Seine einzigartige Zusammensetzung enthält neben reinem Adenosintriphosphat (ATP) einen TRIPLE-CREATINE-BLEND bestehend aus Kreatinhydrochlorid, Kreatin Alpha-Ketoglutarat und Kreatinmonohydrat sowie Koffein aus drei verschiedenen Quellen wie Guaranaextrakt, Mateteeextrakt und synthetischen Koffein. Doch damit nicht genug, der MICRO PRE-WORKOUT BOOSTER liefert weiterhin noch Vinitrox® und Beta-Alanin sowie L-Arginin, um es perfekt auf den Einsatz vor dem Training abzustimmen.
_x000D_Eine abwechslungsreiche und ausgewogene Ernährung und eine gesunde Lebensweise werden empfohlen.
_x000D_Wichtige Hinweise: Enthält Koffein (250 mg pro Portion). Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen. Dieses Produkt ist nur für Erwachsene bestimmt, die einer intensiven körperlichen Betätigung nachgehen. Nahrungsergänzungsmittel sollten nicht als Ersatz für eine ausgewogene und abwechslungsreiche Ernährung und einer gesunden Lebensweise dienen. Das Produkt ist außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern zu lagern! Empfohlene Verzehrsmenge nicht überschreiten!
_x000D_Du suchst eine aussagekräftige Artikelbeschreibung? Eine detaillierte und umfassende Darstellung von Nahrungsergänzungsmitteln ist nach dem aktuellen EU-Recht und der Health-Claim Verordnung ab sofort nicht mehr möglich. Die Health-Claim Verordnung regelt die Kennzeichnung und die Werbung für Lebensmittel hinsichtlich der nährwert- und gesundheitsbezogenen Angaben. Nur die Angaben, die in der Gemeinschaftsliste der Health-Claim Verordnung enthalten sind, sind zulässig und dürfen verwendet werden.
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